AGB für Ticketverkäufe

 

  1. Eine Rückgabe der/des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

    1. Bei Ausfall der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Versagung der Veranstaltung seitens der Behörden, Verwaltung oder der Stadt am Veranstaltungsort oder bei nicht rechtzeitigen- oder Nichterscheinen der/des Künstler/s, der Techniker – ohne unser Verschulden – behalten wir uns kurzfristige Änderungen des Programmes vor.

    2. Im Falle von Programmänderungen, der Absage oder Streichung einzelner Shows, Vorführungen und Veranstaltungen aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich bekannt geben.

    3. Fällt die Veranstaltung komplett aus, bemühen wir uns inständig ein gleichwertiges Alternativprogramm zu bieten. Erst wenn dieses nicht gefunden werden kann, besteht die Möglichkeit der Geldrückgabe i.H.d. Ticketpreises.
      Die im Ticketpreis enthaltenen VVK-Gebühren können nicht erstattet werden.

  3. Einlass nur mir gültigem Ticket

    1. Das gültige e-Ticket muss für das Boarding in Printversion vorliegen, u.U. kann ansonsten kein reibungsloser Einlass gewährt werden.

  4. Haftung bei Mängeln am Platz/Boden

    1. Für Beschädigungen und/ oder Mängel der gemieteten Plätze haften wir nicht. Hierfür haftet allein der Eigentümer.

  5. Ticketversand und Zahlungsabwicklung

    1. Bzgl. des Versandes und der Zahlungsabwicklung über die über sämtliche Vorverkaufsstellen verkauften Tickets haben wir nur bedingten bzw. keinen Handlungsspielraum.

  6. Gesundheitsbeinträchtigung durch Lautstärke

    1. Dem Besucher ist bewusst, dass bei Veranstaltungen jeglicher Art insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

  7. Ausschluss von der Veranstaltung

    1. Wir behalten uns vor, zu stark alkoholisierten Personen den Eintritt zu verwehren. Das Personal auf dem Platz ist dahingehend angewiesen.

    2. Muss ein Gast wegen zu starker Alkoholisierung und/oder weil die Sicherheitskräfte dies entschieden haben den platz verlassen und ist hierfür ein übermäßiger Aufwand nötig, so haftet er für die hierdurch entstandenen Kosten.

    3. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals, der Einweiser, sowie der ‚Veranstalter‘-Crew ist dringend Folge zu leisten.

  8. Recht am eigenen Bild

    1. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschliessend zur Berichterstattung, zur Bewerbung der Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen.

  9. Anwendbares Recht

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    2. Der Veranstalter behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern.

AGB für Equipmentvermietung

1. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per E-mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

3. Der Rücktritt von erteilten und bestätigten Aufträgen ist nur bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach jedoch sind 80% des Auftragswertes zu zahlen.

4. An unsere Angebote halten wir uns grundsätzlich mindestens 7 Tage gebunden.
 

5. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages nach Wunsch an den Auftraggeber zurückgegeben.

6. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1)* durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

7. Für die Veranstaltung notwendigen, technischen Einrichtungen müssen für unsere Mitarbeiter jederzeit zugänglich sein. Schlüssel, Pässe oder andere Zugangsberechtigungen sind uns vor der Veranstaltung auszuhändigen.

8. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

9. Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

10. Sollten Leistungen nach Vergütungs- und / oder Honorarsätzen berechnet werden, legen wir unserer Rechnung einen Leistungsnachweis bei. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil- )leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.

11. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind für diesen Fall ausgeschlossen.

12. Die Energieversorgung muss den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechen. Für ausreichend Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe der Technik hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Stromzufuhr entstehen, haftet der Auftraggeber, auch wenn der Aufbau der Geräte durch Personal der Firma Everlasting Entertainment UG erfolgt und uns ein fehlerhafter Stromanschluss vorgegeben wird.

13. Veranstaltungen sind vom Auftraggeber bei den zuständigen Behörden anzumelden. Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.

 

14. Alle entstehenden Gebühren (GEMA, KSK, Sondernutzung, etc.) und zusätzlichen Kosten (Energieversorgung, Parkgebühren, Sonderausweise, etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers.

15. Die Verpflegung und angemessene Unterkunft der Techniker, Künstler, Musiker und anderem Personal muss gewährleistet sein. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

16. Der Auftraggeber hat entliehene Geräte pfleglich zu behandeln und nur entsprechend unseren Anweisungen zu benutzen. Er haftet für Beschädigungen oder Verlust und trägt alle Kosten die durch Reparatur oder Wiederbeschaffung anfallen.

17. Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen weder weiter verkauft, noch verpfändet werden. Das Transportrisiko geht grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

18. Unsere Rechnungen sind vor jeder Veranstaltung bzw. Lieferung netto ohne Abzug zahlbar. Maßgebend für pünktliche Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns, und nicht die Zahlungserteilung. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Passau.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.